PRÜFUNGEN
Durch das Ausscheiden von Herrn Dipl.-Ing Müller aus der G. Müller Ingenieurgesellschaft
wurde die Kompetenz des Prüfingenieurs ausgelagert. Durch eine Kooperationsvereinbarung
arbeiten beide Parteien seit 2015 weiterhin eng zusammen. Der Prüfingenieur wird dabei in der
Rechtsform einer Personengesellschaft geführt.
Gegenstand des Unternehmens ist die hoheitliche und unabhängige Prüfung von statischen Berechnungen
und Ausführungsplänen, die von anderer Seite aufgestellt wurden.
Die bautechnische Prüfung ist über die Landesbauordnungen und weitergehenden Verordnungen der
jeweiligen Bundesländer geregelt.
Im Zuge der Gefahrenabwehr und der Qualitätssicherung im Sinne des bewährten Vier – Augen – Prinzips
führt der Prüfingenieur die bautechnische Prüfung der Ausführungsunterlagen und die dazugehörige
Überwachung der Ausführung aus.
Zum Nachweis der Standsicherheit gehören die Prüfung der/des:
- rechnerischen Standsicherheitsnachweise
- Konstruktions-, Werkstatt-, Schal- und Bewehrungszeichnungen
- statisch-konstruktiven Brandschutzes
- stichprobenhafte Kontrollen der Bauausführung
Um einen unkomplizierten Bauablauf gewährleisten zu können, begreift sich der Prüfingenieur als offener
Ansprechpartner für die Bauherrenseite, den am Bau beteiligten Firmen und Planern.
Neben einer kooperativen sowie unterstützenden Abwicklung kann man sich bei uns auf flexible und zeitnahe
Prüfung der Unterlagen verlassen.